Mitmachen

Wer auch gerne einen oder mehrere Artikel des Grundgesetzes kommentieren möchte, ist herzlich dazu eingeladen!

Am meisten freuen wir uns natürlich über ein kurzes Video von vielleicht 2 Minuten Länge. Wer mehr sagen möchte, darf natürlich auch längere Videos einsenden. Wer kein Video erstellen kann, kann den Kommentar natürlich auch als Audio-Datei oder als Text-Datei einsenden, gerne mit Foto.

Ein paar Tipps zu den Videos:
Idealerweise sollte das Video in einer ruhigen Umgebung ohne viel Ablenkung aufgenommen werden, schließlich soll ja der Kommentar im Vordergrund stehen und nicht irgendwelche Nebengeräusche oder Ablenkungen im Hintergrund.
Die Kamera sollte ruhig gehalten oder noch besser auf einem Stativ befestigt werden und der Bildausschnitt sollte so gewählt werden, dass der oder die Vortragende gut bildschirmfüllend zu sehen ist. Als Anhaltspunkte kann man sich natürlich die bereits vorhandenen Videos als Vorbild nehmen.

In jedem Fall wird das Einverständnis zur Veröffentlichung auf den entsprechenden Kanälen (derzeit: diese Webseite, das Videoportal Youtube, Twitter für Ankündigungen) vorausgesetzt. Wenn darüberhinaus auch noch Informationen zur Person veröffentlicht werden sollen/dürfen, dann diese bitte auch mitschicken.

Wie aber können Beiträge eingeschickt werden?

  • über unsere Upload-Seite – dort kann man noch hochladen, ohne dass man die Dateien dort sehen kann
  • über eine E-Mail an buergerrechte (at) hu-marburg.de
  • Kommunikation über den Twitter-Account @GG_lesen

Während man direkt über die Upload-Seite die Dateien hochladen kann, dienen die anderen beiden Methoden dazu, erst einmal einen Kontakt herzustellen, in dem man dann Einzelheiten mitteilen kann.

Eine weitere Möglichkeit mitzumachen (und zu helfen), ist es, eines der Videos zu transkribieren, also aus dem gesprochenen Wort einen Text zu machen, den wir dem Beitrag hinzufügen können.