Franz-Josef Hanke (Marburg) zu Artikel 20

Transkript:

Dieses ist ein wichtiger, zentraler Artikel des Grundgesetzes. Er fasst viele wichtige Dinge zusammen. Das ist das Sozialstaatsprinzip; Es ist das Rechtsstaatsgebot. Es ist das Demokratieprinzip und es ist eben auch die Bindung der Demokratie an die Verfassung sowie schließlich das Widerstandsrecht. Wichtig dabei ist, dass die Gewählten Abgeordneten an die Verfassung gebunden sind. Das heißt, sie dürfen nicht einfach die Verfassung ignorieren und zum Beispiel eine Massenüberwachung der Bevölkerung beschließen. Das ist Verfassungswidrig. Die Abgeordneten, die einer Massenüberwachung zustimmen, verstoßen damit gegen ihre Pflichten.
Das Widerstandsrecht ist eingeschränkt durch die Anmerkung “Sofern andere Abhilfe nicht möglich ist”. Das heißt, man kann nicht einfach so Widerstand üben, sondern nur, wenn nichts anderes mehr geht. Aber es ist auch eine Warnung, dass wir diese Verfassung schützen sollen.
In diesem Grundgesetzartikel 20 steht auch drin, dass Wahlen und Abstimmungen erfolgen. Das bedeutet, dass Volksabstimmungen vom Grundgesetz vorgesehen sind von Anfang an.