Matthias Schulz (Cölbe) zu Artikel 3

Transkript:

Grundgesetz Artikel 3
Gleichheit vor dem Gesetz:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Ich finde dies einen sehr wichtigen Artikel im Grundgesetz. Wo es leider ein bisschen dran hapert, ist, dass es in der praktischen Umsetzung noch nicht ganz durchgesetzt ist. Es gibt da verschiedene gesellschaftliche Gruppen, das kann einmal bei Arm und Reich sein, dass es dann oft so ist, dass jemand weniger Geld hat, bestimmte Sachen eben nicht machen kann kulturell, oder wenn er jetzt einen Anwalt braucht, keinen teuren sich leisten kann und damit dann schlechte Rechtsprechung hat. Bei Behinderten, das ein Rollstuhlfahrer zum Beispiel bei bestimmten Bahnhöfen gar nicht wegkommt. Auch bei Mann und Frau, dass oft dann doch noch ein Ungleichgewicht ist zum Beispiel bei der Einkommenssituation. Oder auch, dass Leute die geflüchtet sind, praktisch irgendwo abgeschoben werden wegen Krieg wie zum Beispiel nach Afghanistan, um nur einiges zu nennen. Aber diesen Artikel finde ich einen der fundamentalen Artikel des Grundgesetzes. Nur müsste es in der Praxis doch stärker umgesetzt werden.