Jochen Schäfer (Marburg) zu Artikel 1

Transkript:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949.
Grundgesetz Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Diesen Artikel finde ich den fundamental wichtigsten dieses Grundgesetzes. Er entstand angesichts der grausamen Erfahrungen der nationalsozialistischen Willkürherrschaft mit dem Ziel, dass so etwas nie wieder passiert. Und der deutsche Staat muss dem Bürger in den Mittelpunkt seines Handelns rücken. Das gilt auch im Bereich der Hartz4-Empfänger und vor allen für Dingen die Asylbewerber, die abgelehnt werden. Auch diese haben Menschenrechte und müssen Menschenwürdig behandelt werden.